Grabenstetten, 2013: In der Falkensteiner Höhle
(© M. Duensing)
Wichtige Nachrichten
27.03.2018:
Über MK haben wir in Kopie die folgende von Matthias López Correa, GeoZentrum Nordbayern / Universität Erlangen-Nürnberg, verfasste Nachricht über eine neue Regelung für die Falkensteiner Höhle erhalten:
10.12.2018:
Nachstehend zur Kenntnis eine Info der ARGE HuK Grabenstetten ([email protected])
vom Montag, den 10.12.2018 zur Praxis bei der Beantragung einer Genehmigung zur Befahrung der "Falki":
Die o. g. Verordnung ist hier und im Text als PDF-Link hinterlegt.
Über MK haben wir in Kopie die folgende von Matthias López Correa, GeoZentrum Nordbayern / Universität Erlangen-Nürnberg, verfasste Nachricht über eine neue Regelung für die Falkensteiner Höhle erhalten:
- "Zur Falkensteiner Höhle auf der Schwäbischen Alb gibt es ab sofort ein Befahrungsverbot auf der Basis der in diesen Tagen neu beschlossenen Polizeiverordnung von Grabenstetten - siehe PDF anbei.
Höhlenforscher und Vereine können Ausnahmen beantragen, Geführte Touren gegen Gebühr auch, bei Nachweis einer entsprechenden Versicherung - bei Höfos z.B. Solifonds.
Die neue Verordnung dient der "Gefahrenabwehr" für die Gemeinde, um bei eventuellen Rettungseinsätzen nicht auf den Kosten sitzenzubleiben."
10.12.2018:
Nachstehend zur Kenntnis eine Info der ARGE HuK Grabenstetten ([email protected])
vom Montag, den 10.12.2018 zur Praxis bei der Beantragung einer Genehmigung zur Befahrung der "Falki":
- Betreff: Befahrung der Falkenstein Höhle ab 2019
Seit diesem Jahr gilt eine Polizeiverordnung der Gemeinde Grabenstetten für die Befahrung der Falkenstein Höhle.
Eine Genehmigung für die Befahrung dieser Höhle muss bei der Gemeindeverwaltung eingeholt werden (www.grabenstetten.de). In diesem Jahr wurde die Genehmigung kostenfrei erteilt. Ab dem kommenden Jahr 2019 verlangt die Gemeinde pro Genehmigung 25 €.
Da dieser Betrag nicht pro Person, sondern pro Genehmigung eingefordert wird, gibt es für die Vereine folgende Möglichkeit. Der Verein schickt bei der Beantragung eine Liste der Mitglieder an die Gemeinde. Diese Mitglieder sollen über eine Bergungskosten-Versicherung (Soli-Fond o. ä.) verfügen. Für diese Beantragung bezahlt der Verein für die gemeldeten Mitglieder einmalig für 2019 den Betrag 25 €. Ebenso in den folgenden Jahren. Somit muss sich kein Mitglied separat anmelden.
Dieses Schreiben kann an Vereine, die ich nicht aufgeführt habe, weitergeleitet werden.
Glück tief!
Christoph Gruner
ARGE HuK Grabenstetten
Die o. g. Verordnung ist hier und im Text als PDF-Link hinterlegt.