Gräfenberg, Franken, 2017:
Kalktuffterrassen der Lillach (© NN) |
"Recht am eigenen Bild" und "Urheberrecht" Auf eine konkludente Einwilligung der auf den hier gezeigten Bildern abgebildeten Personen schließen lässt sich beispielsweise, wenn die Personen erkennen, dass sie fotografiert werden und dabei lächelnd oder gar posierend in die Kamera blicken (vgl. LG Münster, Urt. v. 24.03.2004). Aufgrund der besonderen und typischen Situation, dass fast jedes Foto in Höhlen vorbereitet werden muss, ist der o. a. Fall auch durch Halten von Blitzgeräten, durch Stellung zwischen mehreren Blitzgeräten, durch Zeigen auf Tropfsteine usw. gegeben. Die Fotos wurden explizit für diese Homepage zur Verfügung gestellt. Das Copyright-Zeichen (©) mit dem jeweiligen Kürzel des Fotografen ist auf den Bildern vermerkt. |